Widerruf
Der auf der Startseite veröffentlichte Widerruf hat folgenden Hintergrund: Die oben widerrufene Aussage hat uns unser ehemaliger Trainer in Form einer schriftlichen eidesstättigen Erklärung mitgeteilt. Wir müssen jedoch nunmehr davon ausgehen, dass er sich geirrt bzw „verhört“ hat, da von Seiten des zuständigen Gerichts nicht den Aussagen unseres ehemaligen Trainers, sondern den Aussagen der Präsidentin und des Herrn K (einem hochrangigen Mitarbeiter des OEPS) geglaubt wurde.
Wir nehmen dies als Anlass zur Hoffnung, dass unsere Bereiterin in Zukunft nach objektiven internationalen Maßstäben behandelt wird, der OEPS somit zu internationalen Standards zurückkehrt und „Sichtungen“ wie letztes Jahr im Vorfeld der EM (welche im Gegensatz zu einer Weltrangliste lediglich Momentaufnahmen darstellen) der Vergangenheit angehören. Nur zur Klarstellung (vor allem aufgrund der „Klagefreudigkeit“ unserer Präsidentin) möchten wir festhalten, dass wir mit dieser Aussage kein inhaltliches Urteil über die stattgefundenen Sichtungen abgeben, sondern das System an sich kritisieren (wie auch Mag. von Leopold Pingitzer im Artikel „Sichtung statt Leistung? Der olympische Sündenfall des OEPS“ vom 27.11.2019 anschaulich dargelegt). Mit anderen Worten: warum muss jemand, welcher sich international mehrfach bewiesen hat (wie unsere Bereiterin), überhaupt an einer solchen Sichtung teilnehmen?
Wir haben den Eindruck, dass im letzten Jahrzehnt mit unserer Bereiterin seitens des OEPS über weite Strecken nicht fair umgegangen wurde und dass dies der Hauptgrund für die Rechtsstreitigkeiten mit Frau Max-Theurer einerseits und dem OEPS andererseits ist. Wir möchten an dieser Stelle aber klarstellen, dass wir nicht die Initiatoren zahlreicher zivilrechtlicher Auseinandersetzungen waren und uns nichts anderes als faire Verhältnisse wünschen. Dies allen voran für unsere Bereiterin Ulrike Prunthaller, die in den letzten Jahren einen sehr breiten Rücken entwickeln musste. Wir hoffen, dass dieser breite Rücken nun nicht mehr nötig ist.
Vielleicht ist die gerichtlich festgestellte Tatsache, dass die oben widerrufene Aussage nie gefallen ist, ein erster Schritt in die richtige Richtung. Der Widerruf erfolgte ein zweites Mal, da Elisabeth Max-Theurer der Ansicht war, dass unser erster Widerruf nicht urteilskonform erfolgt sei.